Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (ZKA)
Die Deutsche Bundesregierung hat ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen, um Ihnen und Ihren Kindern einen unbeschwerten Sommer zu ermöglichen. Wir möchten Ihnen gerne näherbringen, welche Vorteile dieses Programm bietet und welche Förderungen für Ihren Kindergarten in Betracht kommen. Das Hauptziel besteht darin, Ihre Einrichtungen im Außenbereich optimal auszustatten, zum Beispiel mit Sonnensegeln, um die Temperatur in den Gebäuden zu senken und den Aufenthalt im Freien in vollen Zügen zu genießen. Zusätzlich bietet das Programm eine umfassende vor-Ort-Beratung und -Planung, die ganz auf Ihre individuellen Wünsche abgestimmt ist.
SOLIDAY Sonnensegel als Schutzmaßnahme gegen den Klimawandel
Welche Bedingungen müssen für die Gewährung von Fördermitteln erfüllt sein?
Der Förderantrag kann von sozialen Einrichtungen oder deren kommunalen oder anderen Trägern gestellt werden, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime, Behindertenwerkstätten, Einrichtungen für suchtkranke Menschen, Sozialberatungsstellen, Frauenhäuser, Kindertagesstätten, Schulen. Die Investitionen müssen in Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel in der jeweiligen Einrichtung fließen, wie beispielsweise die Anschaffung von Sonnensegeln zur Verringerung von Hitzebelastung und Schutz vor UV-Strahlung. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen zu mildern und sich auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten?
Die Antragstellung für das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen erfolgt online über die Website der Zentralen Unterstützungsstelle Klimawandel (ZUS-Klima). Obwohl der erste Förderaufruf bereits abgelaufen ist, wird ein neuer Förderfonds angekündigt. Um Informationen über den Start des zweiten Förderzeitraums und die Förderbedingungen zu erhalten, registrieren Sie sich bitte auf der Website der ZUS-Klima. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand unter https://www.z-u-g.org/anpaso/.
Zeitfenster für Förderantrage 15. Mai bis 15. August
Weitere Details hier
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VOLLlAUTOMATISCH AUSZIEHBARES SONNENSEGEL
bis zu 110 m2
Höhe der Zuschüsse:
- Jur. Pers. des öffentlichen Rechts erhalten Förderungen bis zu 80 %
- Finanzschwache Kommunen und gemeinnützige Personen bis zu 90 %
- Jur. Pers. des öffentlichen Recht mit wirtschaftlicher Betätigung bis zu 75 %
Kontakt für Förderanträge:
Zentrum Klima Anpassung (ZKA)
Tel +49 30 390 012 01
beratung@zentrum-klimaanpassung.de
Hotline Montag bis Freitag, 10:00 bis 15:00 Uhr